Am 09. Juni fand unsere diesjährige Generalversammlung statt, da im letzten Jahr keine Versammlung stattgefunden, bezieht sich die Versammlung auf die Jahre 2019 und 2020. Die Mitglieder wurden von der 1. Vorsitzenden Frau Tanja Velten begrüßt. Danach berichteten die einzelnen Vorstandsmitglieder zu ihren Bereichen.
Aktueller Stand
Stand 2021 05 05:
- die Plätze unter den geltenden Corona Maßnahmen geöffnet sind
- das Vereinsheim geschlossen ist
- die Punktspielrunde auf Juni verschoben wurde
Stand 2020 11 06:
Die erneute Kehrtwende ist geschafft! Der Tennissport in Hessen ist wieder – unter Einschränkungen – genehmigt. Mit sofortiger Wirkung kann das Tennisspielen alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand in den Hallen sowie auf den Freiplätzen wieder aufgenommen werden.
Stand 2020 11 04:
Stand 2020 11 02:
In der Wintersaison wird jeden 1. Freitag im Monat das Clubheim zum gemütlichen beisammensein geöffnet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung muss der erste Termin für November abgesagt werden.
Corona Hinweis:
Zurzeit ist Platz 1 noch bespielbar. Es kann mit 2 Personen, bzw. 2 Haushalten gespielt werden.
Das Clubheim ist geschlossen.
Stand 2020 06 11:
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspielbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.
Sammelumkleiden dürfen von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Für den TC Oberbiel heißt das, dass die Umkleidekabinen von jeweils einer Person benutzt werden dürfen.
Dusch- und Waschräume dürfen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-KochInstituts für Hygiene genutzt werden. Hier wird auf das Konzept für Schwimmbäder verwiesen. Dieses besagt, dass ein anlagenbezogenes Hygienekonzept erstellt und eingehalt werden muss, welches eine Reinigung von Sanitär-, Gemeinschafts- und Umkleideräumen in kurzen Intervallen vorsieht.
Da der TC Oberbiel dieses nicht hat und der Vorstand die Einhaltung auch nicht überwachen könnte, werden die Duschen geschlossen bleiben.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.
Öffentliche Clubgastronomien sind geöffnet. Hier gelten die Hygienebestimmungen für Restaurants. Darunter fallen alle gewerblich betriebenen Clubhäuser. Eine Eigenbewirtung durch Clubmitglieder, Ehrenamtliche etc. ist verboten, da diese für gewöhnlich in den Clubräumen stattfinden und diese geschlossen bleiben müssen.
D.h. für den Wettspielbetrieb, dass beim TC Oberbiel keine Bewirtung stattfinden kann.
Stand 2020 05 23
Hallo Vereinsmitglieder,
hier ein paar Hinweise zum TC Oberbiel:
Stand 2020 05 11
Hallo Vereinsmitglieder,
heute habe ich die Info vom HTV bekommen, dass am Samstag, den 09.05. auch in Hessen alle privaten und öffentlichen Freiluft-Tennisanlagen unter Auflagen wieder öffnen dürfen.
Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:
Jeder Verein muss einen Corona-Beauftragten benennen, da dieser bei uns noch nicht namentlich benannt ist, wendet euch bei Problemen bitte an mich (Tanja Velten).
Die Plätze sind von Hartmut Schulz und einigen Helfern bereits hergerichtet worden.
Wir freuen uns, dass es endlich los geht und bitten euch die o.g. Regelungen unbedingt einzuhalten.
Tanja